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Leinenpflicht

Auf Juist gilt zum Wohle und zum Komfort aller Gäste eine strickte Leinenpflicht. In der Zeit von 01.03. - 15.11. sowie 20.12. bis 15.01. sind Hunde an der Leine zu führen.
Das bedeutet vom 16.11. bis 19.12. sowie 16.01. bis 28./29.02. eines jeden Jahres dürfen Hunde ohne Leine auf der Insel unterwegs sein. Dies betrifft allerdings nicht den Strand oder ausgezeichnete Zonen des Nationalparks.
Dennoch bitten wir Sie Ihren Hund anzuleinen, wenn Sie merken, dass Ihnen eine Person begegnet, die sich vor Hunden fürchtet. Zudem sollten alle Hunde, die nicht "gut hören", immer an der Leine geführt werden.
Bitte beachten Sie zudem die Regeln für Hunde im Nationalpark.

Adresse

Leinenpflicht

Strandstr. 5
26571 Juist

04935809800 service@juist.de

Autor

Kurverwaltung Juist

Strandstrasse 5
D-26571 Nordseebad Juist

https://www.juist.de/ 04935 809 800 service@juist.de

Organisation

Kurverwaltung Juist

Lizenz
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

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