©  Lars Wehrmann Solarbetriebener Rollstuhl am Strand auf Juist

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

01.02.2024

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für juist.de sowie für seezeichen.juist.de, app.juist.de und juistpost.de.
Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Webshop für Veranstaltungen juist.shop/veranstaltungen

  • Webshop für Gästebeitrag juist.shop/gaestebeitrag

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Die Integration von barrierefreien Angeboten übersteigt die Kompetenzen der jeweiligen Provider. Es wird derzeit daran gearbeitet, die Tools in der Zukunft, barrierefrei anbieten zu können oder die Provider zu wechseln. Dies möchten wir in Anbetracht der personellen und finanziellen Lage bis Ende 2025 umsetzen.

Informationen zum Buchungstool TOSC5 von feratel (Unterkunftsbuchung): 

Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget). 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG: 

  • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt; C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar)
  • C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell; C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos)
  • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet
  • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden
  • C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen
  • C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt
  • C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend
  • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert
  • C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern
  • C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern

b) Unverhältnismäßige Belastung: Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme. 

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften: Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025. Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 aktualisiert.

 

Einzelne Inhalte auf dieser Website – insbesondere Beschreibungstexte und Bildbeschreibungen – wurden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt (z. B. durch maschinelle Übersetzungen oder Textgenerierung). Die Inhalte werden regelmäßig redaktionell geprüft, es kann jedoch keine Garantie für deren Korrektheit übernommen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.02.2024 erstellt. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung sowie auf verfügbaren Tests wie zum Beispiel dem Test auf www.experte.de/barrierefreiheit.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: Kurverwaltung Juist, Tourist-Information im Rathaus, Strandstraße 5, 26571 Juist, service@juist.de, Tel.: 04935 809 800.

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens

nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Tel.: 0511 120 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de

Ergänzende Angaben 
(fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission)

Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit: www.juist.de sowie seezeichen.juist.de, app.juist.de und juistpost.de gehen mit folgenden Komponenten und Funktionen über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. Hierbei werden teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllt. Wir unterhalten eine Themenseite zu barrierearmem Urlaub, der verschiedensten Personen einen Urlaub auf Juist erklärt und auf unterschiedliche Unterstützungsangebote sowie erschwerende Umstände hinweist.

Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung:
Relaunch juist.de: 28.06.2023
Danach kontinuierliche Erweiterung der Seiten juist.de, juistpost.de, seezeichen.juist.de sowie app.juist.de.