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Hundeverbot am Badestrand

Zum Schutz Ihres Hundes sowie anderer Gäste gilt am Badestrand ein striktes Hundeverbot.
In der Hauptsaison (15.04. - 15.10.) dürfen Sie Ihren Vierbeiner nicht an den Badestrand mitnehmen, sondern nur an die Hundestrände Ost und West. In der Zeit ab 15.10. bis 14.04. jedoch darf Ihr Hund Sie angeleint an den Strand begleiten!

Konkret sagt das Regelwerk Folgendes: 
"Unbeschadet der Regelungen des Absatzes 2 ist am Badestrand (§ 3 Abs. 3), mit Ausnahme von Hunden am besonders ausgewiesenen Hundestrand, (§ 3 Abs. 4) eine Mitnahme von Tieren aller Art während der Zeit vom 15. April bis zum Ende der ersten Oktoberwoche eines jeden Jahres verboten."

Und warum ist das so? Sicher nicht, weil wir den Hunden keinen Spaß gönnen! Juist liegt mitten im Nationalpark-Wattenmeer. Unser Strand grenzt direkt an die Dünen, in denen zahlreiche schützenswerte Tiere leben. Freilaufende Hunde gefährden eben diese Tiere leider. Daher gilt die Leinenpflicht am Strand immer. Während der Badesaison ist immer viel am Strand los. Wir wollen alle (inkl. der Vierbeiner) schützen, indem die Leinenpflicht auch am Hundestrand gilt. Wir danken allen, die sich daran halten!

Adresse

Hundeverbot am Badestrand

Strandstr. 5
26571 Juist

04935809800 service@juist.de

Autor

Kurverwaltung Juist

Strandstrasse 5
D-26571 Nordseebad Juist

https://www.juist.de/ 04935 809 800 service@juist.de

Organisation

Kurverwaltung Juist

Lizenz
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/

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