Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument vorweisen, aus dem hervorgeht, dass die vollständige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Vollständig bedeutet: Es muss auch die zweite Dosis verabreicht worden sein, wenn für einen Impfstoff zwei Dosen vorgesehen sind (z. B. bei Biontech, Moderna und Astrazeneca). Erlaubt ist als Nachweis nur ein in der EU zugelassener Impfstoff.
Genesene müssen ein positives PCR-Testergebnis vorweisen, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist. Nach dem Ablauf von sechs Monaten verfällt jedoch ihr Status als Genesener, das heißt, sie brauchen ab diesem Zeitpunkt wieder ein negatives Schnelltestergebnis oder eine Impfung.
Genesene Geimpfte brauchen als Nachweis einen positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage zurückliegen muss, aber auch älter als sechs Monate sein kann, sowie ihren Impfausweis oder ein ähnliches Dokument, aus dem hervorgeht, dass sie vor mehr als zwei Wochen einmal geimpft wurden. Sie gelten ab dann als vollständig geimpft, das heißt, sie verlieren ihren Status nicht wie Genesene, sobald die Infektion mehr als ein halbes Jahr zurückliegt.
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Entnommen aus: https://www1.wdr.de/nachrichten/nachweis-getestete-geimpfte-genesene-100.html